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Informationen von A - Z

Absenzen

 

Rechtliche Grundlagen: Volksschulgesetz (VSG) vom 19. März 1992

Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volkschule (DVAD) vom 16. März 2007

 

Grundsätze

Die Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler besuchen den Unterricht im zeitlichen Rahmen des Stundenplanes. Die Eltern sind verpflichtet, die Kinder regelmässig in den Kindergarten und die Schule zu schicken.

 

Entstehen bei Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit Absenzen und Dispensationen Lücken im Unterrichtspensum, besteht in der Regel kein Anspruch auf Erteilung von Nachholunterricht. Die Nachbearbeitung des verpassten Schulstoffes durch die Schülerinnen und Schüler liegt in der Verantwortung der Eltern.

 

Entschuldigte Absenzen

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Unvorhergesehene Abwesenheiten gelten aus folgenden Gründen als entschuldigt:

  • Krankheit oder Unfall des Kindes

  • Krankheit oder Todesfall in der Familie

  • Private Arzt- oder Zahnarzttermine sowie ärztlich verordnete Therapietermine, so­weit diese nicht ausserhalb der Unterrichtszeit vereinbart werden können

  • Abwesenheiten wegen amtlicher Aufgebote (z.B. schulärztlicher oder schulzahn­ärztlicher Dienst, Erziehungsberatung) gelten als Unterrichtszeit

 

Was ist im Falle einer Abwesenheit zu tun?

In allen Fällen bittet die Schule um rasche Information an die Leehrpersonen. In der Regel geben die Eltern die Ent­schuldigungsgründe der Klassenlehrperson bekannt. Betrifft die Abwesenheit die Unter­richtszeit einer Teilpensenlehrperson, geht die Entschuldigung an die zuständige Lehrperson.

 

Fünf freie Halbtage pro Schuljahr

Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung der Klassenlehrperson an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr ohne Gesuch und ohne Angaben von Gründen nicht in den Kindergarten oder zur Schule zu schicken. Die Bezugsscheine für die fünf freien Halbtage erhalten Sie hier

 

Kindergarten und Primarschule

Die Klassenlehrperson muss bis spätestens am Vortag des geplanten Bezugs eines oder mehrerer freier Halbtage durch die Eltern mittels Formular  informiert werden.

 

Oberstufenschule

Die von den Eltern unterschriebene Meldung ist der Klassenlehrperson spätestens drei Tage vor der geplanten Abwesenheit abzugeben.

 

Was geschieht, wenn ein oder mehrere Halbtage unangemeldet bezogen werden?

In diesem Fall gelten die Lektionen als unentschuldigte Absenz.

 

Blockzeiten, Unterrichtszeiten

Die Kindergartenkinder besuchen den Kindergarten am Vormittag von 8:20 bis 11:55 Uhr und am Nachmittag von 13:30 bis 15:05 Uhr. 

 

Schülerinnen und Schüler Primar- und Oberstufenschule: 08:20 bis 11:55 Uhr

Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler der Oberstufenschule sind nicht ausgeschlossen.

 

Ab der 1. Klasse kann der Unterricht je nach  Stundenplan um 7:30 Uhr beginnen. 

Der Nachmittagsunterricht beginnt um 13:30 Uhr. Die Schüler und Schülerinnen sollten nicht vor 13:00 Uhr erscheinen.

 

Dispensationen

 

Dispensationen für einzelne oder regelmässige Absenzen

Unabhängig von den fünf freien Halbtagen und den entschuldigen Absenzen liegt es in der Kompetenz der Schulleitung, bei Vorliegen besonderer Gründe auf Gesuch hin Dispensationen zu gewähren.

 

Als Dispensationsgründe gelten unter anderem:

  • Schnupperlehren

  • Besuch von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur

  • Teilnahme an wichtigen kulturellen oder sportlichen Anlässen

  • Fernbleiben aufgrund religiöser Gebote

 

Was ist für eine Dispensation zu tun?

Die Eltern reichen Dispensationsgesuche möglichst frühzeitig, spätestens vier Wochen im Voraus, schriftlich und begründet mit dem Dispensationsgesuch - Formular bei der Schulleitung ein. 

 

Für die Verlängerung von Ferien sind in erster Linie die freien Halbtage einzusetzen. Dispensationen zu Gunsten von Ferienverlängerungen erfolgen nur ausnahmsweise bei ausreichender Begründung.

 

Schnupperlehren: Dispensationsgesuche für Schnupperlehren sind bei der Klassenlehrperson einzureichen. Die Frist für die Einreichung kann kürzer als vier Wochen sein.

 

Ferienplan, unterrichtsfreie Halbtage

 

Fundgegenstände

In jedem Schulhaus befindet sich eine Kiste für grössere Gegenstände (Kleidungs­stücke, Schuhe, Taschen etc.), die im Schulhaus und in den Turnhallen gefunden werden. 

 

Standorte der Fundkisten:

Schulhaus Untere Au      Erdgeschoss / Eingang und Untergeschoss (neben Töpferraum)

Schulhaus Obere Au       Erdgeschoss / neben Gruppenraum

Oberstufenschule            Erdgeschoss / vor Mediothek

 

Nicht abgeholte grössere Fundgegenstände (Kleider, Schuhe, Taschen etc.) werden am Ende des Schuljahres entsorgt.

 

Im Schulhaus und in den Turnhallen aufgefundene Schlüssel, Schmuckstücke, Uhren etc. können beim Schulsekretariat abgeholt werden. Sie werden, falls sie nicht abgeholt werden, am Ende des Schuljahres dem Fundbüro der Gemeinde übergeben.

 

Kindergarten

 

Klassenorganisation

Aktuell führt die Schule Heimberg 8 Kindergärten an 6 verschiedenen Standorten, 7 Klassen in der Oberen Au und 13 Klassen in der Unteren Au im Zyklus 1 und 2, im Zyklus 3 sind es drei 7., vier 8. und drei 9. Real-, Misch- und Sekundarklassen.

 

Kontrollprüfung

 

Kopfläuse

Kopfläuse treten immer wieder auf. Dies hat nichts mit mangelnder Hygiene zu tun! Die Schule Heimberg rückt dem Problem Kopfläuse gemeinsam mit den Schulärzten zu Leibe. 

 

Um eine Resistenzentwicklung gegenüber den neuen Läusemitteln zu verhindern, werden diese nur angewendet, wenn tatsächlich eine Kopflaus im Haar gefunden wird. Nicht alle Personen, bei denen Eier oder Nissen gefunden werden, entwickeln später einen aktiven Läusebefall. Unnötige Behandlungen sollen deshalb vermieden werden.

 

Vorgehen, wenn Ihr Kind mit Läusen befallen ist:
Wenn Sie während der Schulzeit bei Ihrem Kind Kopfläuse feststellen, melden Sie dies unverzüglich der Klassenlehrperson und falls ihr Kind die Tagesschule besucht, auch dort. Sie erhalten anschliessend beim Schularzt Dr. Daniel Dürr kostenlos die Hedrin Lösung zum Behandeln der Haare und einen Lauskamm zur Kontrolle. Bitte behalten Sie Ihr Kind zu Hause, bis Sie die erste Behand­lung durchführen konnten. 

Wenn Sie bei Ihrem Kind an den Wochenenden oder in den Ferien Kopfläuse feststellen, wenden Sie sich bitte direkt an den Schularzt Dr. Daniel Dürr. Sie erhalten anschliessend bei kostenlos die Hedrin Lösung zum Behandeln der Haare und einen Lauskamm zur Kontrolle. Bitte behalten Sie Ihr Kind zu Hause, bis Sie die erste Behand­lung durchführen konnten. 

 

Wir veranlassen eine Reihenuntersuchung durch den Schularzt, wenn uns bei mehr als zwei Kindern ein einer Klasse der Befall von Kopfläusen gemeldet wird. Sollten dabei bei ihrem Kind Kopfläuse festgestellt werden, wird Ihr Kind eine schriftliche Benachrichtigung, das Medikament und den Lauskamm nach Hause bringen. Da wir wissen, dass Schulsäcke manchmal viele verborgene Fächer und Ecken haben, bestätigen Sie auf einem Formular mit Ihrer Unterschrift, dass Sie die Mitteilung, das Medikament und den Lauskamm erhalten haben.

 

Vorgehen, wenn Ihr Kind mit Läuseeiern/Nissen befallen ist:

Kämmen Sie die nassen Haare (mit aufgetragener Haarpflegespülung) mit einem Läusekamm aus und kontrollieren Sie anschliessend regelmässig. Als Faustregel gilt: 7-mal kämmen in 4 Wochen!

 

Bitte helfen Sie mit, die Ausbreitung von Kopfläusen zu verhindern. Kontrollieren Sie die Haare Ihres Kindes/Ihrer Kinder regelmässig!

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Krankheit

Es ist wichtig, dass sich die Kinder gut von ihrer Krankheit erholen, bevor sie wieder in den Kindergarten, die Schule oder die Tagesschule geschickt werden. Damit wird die Ansteckungsgefahr verringert und der Unterricht weniger gestört.

 

Die Schule Heimberg empfiehlt den Eltern folgende Punkte zu beachten:

  • Die Kinder sollten den Kindergarten, die Schule oder die Tagesschule erst wieder besuchen, wenn sie mindestens ein Tag fieberfrei zuhause waren.

  • Bei Durchfall und Erbrechen sollten die Kinder frühestens 48 Stunden nach dem letzten Durchfall oder Erbrechen wieder in den Kindergarten, die Schule oder die Tagesschule gehen.

  • Kinder mit starkem Husten oder starken Halsschmerzen sollten erst beim Abklingen der Symptome wieder in den Kindergarten, die Schule oder die Tagesschule geschickt werden.

  • Bei einer Bindehautentzündung der Augen sollte das Kind zuhause bleiben, bis die Entzündung abgeschwollen ist.

  • Kinder mit Windpocken («Spitze Blatern») sollten den Kindergarten, die Schule oder die Tagesschule erst wieder besuchen, wenn sie fieberfrei sind und seit mindestens 2 Tagen keine frischen rötlichen Flecken oder Bläschen mehr haben. 

  • Konsultieren Sie mit Ihrem Kind unbedingt einen Arzt/eine Ärztin, falls bei Ihnen oder Ihrem Kind der Verdacht auf Masern besteht. Falls Ihr Kind an Masern erkrankt, schicken Sie es nicht in die Schule und informieren Sie bitte unverzüglich die Klassenlehrperson.

 

Krisenkonzept

Krisensituationen - wie ein schwerer Unfall, der Tod einer Lehrperson, einer Schülerin/eines Schülers oder ein Brandfall in der Schule - entstehen überraschend, oft ohne Vorwarnzeichen und in Momenten, in welchen niemand an eine Krise denkt. Sie verunsichern und stellen eine hohe, ausserordentliche Belastung für Schulleitung, Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler sowie Hauswarte dar. Jede Krise löst bei den Betroffenen oder deren Angehörigen Fragen, Ängste, Unsicherheit und Verwirrung aus. 

 

Es gibt wohl kein Mittel, um Krisen ganz zu vermeiden. Die Schule Heimberg hat sich jedoch bestmöglich darauf vorbereitet und im Jahr 2010 ein Krisenkonzept ausgear­beitet, das fortlaufend aktualisiert wird. Damit stehen in schwierigen Situationen Ablaufschemen und Orientierungshil­fen zur Verfügung, die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit im Ernstfall sind geregelt. 

 

Verhalten der Schule im Brandfall

Für jeden Kindergarten und jedes Schulhaus ist ein Sammelplatz im Brandfall defi­niert. Diese sind den Lehrpersonen bekannt. Die Lehrpersonen suchen zusammen mit den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig den Sammelplatz auf.

 

Den Kindern ist nicht erlaubt, ohne Erlaubnis der Lehrperson den Sammelplatz zu verlassen. Um unerwünschtes Telefonieren und Fotografieren zu verhindern, werden die Smartphones etc. der Kinder eingesammelt und zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurück­gegeben. Die Lehrpersonen schicken die Kinder nach Unterrichtsende gemäss Stun­denplan auf direktem Weg nach Hause.

 

Verhalten der Eltern in einer Krisensituation (auch in einem Brandfall)

Bitte bewahren Sie Ruhe, handeln Sie überlegt und vermeiden Sie Panik! Begeben Sie sich nicht zum Krisenort, versuchen Sie nicht, Ihr Kind in der Schule abzuholen. Sie behindern unter Umständen die Feuerwehr oder Rettungsdienste.

 

Lehrplan 21

 

Mediothek

Die Schulmediothek befindet sich im Erdgeschoss der Oberstufenschule. Schülerinnen und Schüler können Medien gratis ausleihen.

Alle Medien können auch online mit dem Onlinekatalog angeschaut, auf ihre Verfügbarkeit geprüft oder auf Antolin hin abgeglichen werden. Sie finden den Onlinekatalog unter folgendem Link: https://www.winmedio.net/osheimberg .  

Eliane Burkhalter, verantwortlich für die Mediothek, erreichen Sie unter mediothek(at)iossh.ch.

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Öffnungszeiten:

Montag           09:55 - 10:20   Zyklus 3

                           17:00 - 18:00   öffentliche Ausleihe

Dienstag        09:55 - 10:20   Zyklus 1 und 2                        

Mittwoch        09:55 - 10:20   Zyklus 3

Donnerstag  09:55 - 10:20   Zyklus 1 und 2

                           17:00 - 18:00   öffentliche Ausleihe

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Für die Rückgabe von Medien ausserhalb der Öffnungszeiten steht links neben der Türe zur Mediothek eine Einwurf-Öffnung zur Verfügung.

Erwachsene bezahlen einen Unkostenbeitrag von Fr. 5.- für den Benutzerausweis. Die Benutzung der Mediothek ist kostenlos. 

 

Schularzt, Schulzahnarzt

Schulärztlicher Dienst

Nach kantonalen Vorschrifen werden die Schülerinnen und Schüler im 2. Kindergartenjahr, in der 4. Klasse und in der 8. Klasse durch eine Ärztin oder einen Arzt untersucht. Diese Untersuchungen sind obligatorisch. 

 

Nach den Herbstferien erhalten die Eltern einen Gutschein sowie ein Informationsschreiben damit sie die Untersuchung ihres Kindes bei einem Arzt oder einer Ärztin ihrer Wahl durchführen lassen können. Die Kosten für die Untersuchung werden von der Gemeinde übernommen. Die Untersuchung hat bis zu den Frühlingsferien zu erfolgen.

Download Information Eltern schulärztliche Untersuchung 

 

Schulzahnärztlicher Dienst

Kontrolluntersuchung

Nach kantonaler Vorschrift ist für Kindergartenkinder im 2. Kindergartenjahr sowie Schülerinnen und Schüler eine jährliche Kontrolluntersuchung durch eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt obligatorisch.

 

Damit die Eltern diese Untersuchung bei einem Zahnarzt oder einer Zahnärztin ihrer Wahl durchführen lassen können, erhalten sie Ende August einen Gutschein sowie ein Informationsschreiben. Die Kosten für die Kontrolluntersuchung werden von der Gemeinde übernommen.

 

Schulzahnpflege

Die Schulzahnpflegerin sorgt für eine stufengerechte Instruktion über Mund- und Zahnhygiene inklusive Fluorbürsten, bzw. Zähneputzen mit normaler Zahnpasta in den Kindergärten während je einer Lektion in den Kindergärten, 1./2., 3. und 7. Klassen jährlich.

In der 1. bis 6. Klasse wird ausserdem zweimonatlich ein Fluorbürsten durch die Lehrpersonen durchgeführt. 

Die Eltern und Erziehungsberechtigten geben an, ob ihre Kinder die Zähne mit Fluor putzen dürfen. Falls nicht, bringen die Kinder ihre eigene Zahnpasta mit. 

 

Schulweg

Der Schulweg gibt den Kindern Gelegenheit zu vielen Erlebnissen, Eindrücken, Gesprächen und Geschichten. 

Der Schulweg der Kinder fällt in die Verantwortlichkeit der Eltern.

Fahren Sie Ihr Kind nicht mit dem Auto zur Schule. Sie schränken damit seine persönliche Entwicklung ein und gefährden zudem andere Kinder.

Achten Sie bitte auf sichere, reflektierende Kleidung (eventuell Leuchtweste). Kinder, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, sollten ein fahrtüchtiges Fahrrad fahren, einen Helm tragen und bei Dunkelheit das Licht einschalten. 

 

Schwimmunterricht

Alle Schülerinnen und Schüler müssen bis spätestens Ende der 4. Klasse den Wasser-Sicherheits-Check (WSC) absolvieren. Dieser umfasst

- Rolle / Purzeln in tiefes Wasser

- Minute an Ort über Wasser halten

- 50 Meter schwimmen

Der Schwimmunterricht wird  von der 1. bis in die 6. Klasse erteilt. 

 

Schwierigkeiten

Herausforderungen, Schwierigkeiten, Meinungsunterschiede oder Streitigkeiten können vorkommen. Schwierigkeiten werden lösungsorientiert angepackt unter Berücksichtigung aller Beteiligten. 

 

Bei schwierigen Situationen, die Ihr Kind, die Lehrperson oder die Klasse betreffen, ist folgendes Vorgehen einzuhalten: 
 

1. Stufe    

Eltern und Lehrperson nehmen miteinander Kontakt auf. Sie besprechen die Situation und suchen nach einem Lösungsweg. In der Regel wird so eine befriedigende Lösung gefunden. 

2. Stufe   

Wenn Eltern und Lehrperson zu keiner Lösung kommen und es die eine oder beide Seiten als nötig erachten, findet ein Gespräch zwischen Eltern, Lehrperson und Schulleitung statt. 

3. Stufe    

Lässt sich beim Auftauchen von Fragen oder Schwierigkeiten irgendwelcher Art auf den vorangehenden Stufen keine befriedigende Lösung erzielen, können Sie Ihr Anliegen dem Abteilungsleiter Bildung unterbreiten. 

 

Dieses stufenweise Vorgehen muss von Eltern und Lehrpersonen eingehalten werden. Bei Bedarf kann eine Übersetzung organisiert werden.

 

Seniorinnen/Senioren

Seniorinnen und Senioren stellen ihre Lebenserfahrung und ihr Wissen, ihre Geduld und Zeit den Kindern im Kindergarten, in der Schule und Tagesschule zur Verfügung. Sie unterstützen damit die Lehrpersonen und pflegen dabei soziale Kontakte. Der Ein­satz als Klassenhilfe ist ehrenamtlich. Drei Generationen begegnen sich dabei im Kin­dergarten, Klassenzimmer und in der Tagesschule, lernen sich näher kennen und set­zen sich miteinander auseinander.

 

Interessierte Seniorinnen und Senioren erhalten beim Schulsekretariat weitere Aus­künfte.

 

Stundenpläne

 

Turnhallen

Alle Turnhallen dürfen nur mit Hallenschuhen mit nicht färbenden Sohlen, Gymnastikschuhen, Socken oder barfuss betreten werden. Die Hallenschuhe dürfen nur im Innenbereich getragen werden. Für Aktivitäten ausserhalb der Turnhalle sind andere Turnschuhe zu verwenden.

 

Umzug

Umzug innerhalb der Gemeinde

Bitte melden Sie Adressänderungen bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde beim Schulsekretariat und bei der Klassenlehrperson, sowie auch bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde.

 

Wegzug aus der Gemeinde

Falls Sie mit Kindern im Kindergarten- oder Schulalter wegziehen, informieren Sie bitte möglichst frühzeitig das Schulsekretariat und die Klassenlehrperson über den neuen Wohn- und Schulort und die neue Adresse. Wir werden die Gesundheitskarte beim Schularzt einfordern und an die Schule Ihres neuen Wohnortes senden.

 

Bitte informieren Sie selbst den neuen Kindergarten oder die neue Schule Ihrer Kinder über Ihren Zuzug.

 

Die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde hat spätestens am Weg­zugsdatum zu erfolgen.

 

Unterrichtszeiten

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Versicherungen

Unfallversicherung

Da die Kindergartenkinder sowie Schülerinnen und Schüler privat durch die Krankenkasse gegen Unfall versichert sind, verfügen die Gemeinde und Schule über keine Unfallversicherung.

 

Haftpflichtversicherung

Die Gemeinde und Schule verfügen über keine Haftpflichtversicherung für Schäden, welche durch Kindergartenkinder oder Schülerinnen und Schüler verursacht werden. Für solche Schäden haften die Eltern.

 

Zusammenarbeit Eltern - Schule

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist uns wichtig und trägt massgeblich zum Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler bei.

Wo können Eltern Mitarbeiten, welches sind Rechte und Pflichten von Eltern, in welchen Bereichen trägt die Schule die Verantwortung?

 

Hier können Sie in Absprache mit der Schule mitarbeiten:

  • Mitarbeit in Projekt- und Arbeitsgruppen

  • Anlässe: Aktionstag, Sporttag, Skitag, Schulreise, Schulfest, Projektwoche, Landschulwoche, Skilager

  • Aufgabenhilfe (Primarschule)

 

Mitverantwortung

Hier haben Sie Rechte und Pflichten und übernehmen die Ver­antwortung:

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Recht auf

Information

Anhörung

Einreichung von Gesuchen und anderen Rechtsmitteln

 

Erziehungspflicht

Kinder wertschätzen, fördern und fordern.

Die Kinder besuchen den Unterricht regelmässig, pünk­tlich, ausgeruht und gesund ernährt.

Der Medienkonsum zu Hause ist vernünftig geregelt.

Den Kindern steht ein geeigneter Arbeitsplatz für die Hausaufgaben zur Verfügung.

 

Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Schule

Sie nehmen an Elternabenden und Elterngesprächen teil.

Sie unterstützen das Einhalten der Schulregeln und das Erledigen der Hausaufgaben.

 

Informationspflicht

Sie informieren die Lehrpersonen über gesundheitliche Probleme, die ihr Kind in seiner schulischen Entwick­lung und Aufmerksamkeit beeinträchtigen.

 

Sie tragen die Verantwortung für den Schulweg.

 

Hier ist die Schule verantwortlich:

Anzahl Klassen

Schulhaus- und Klassenzuteilung

Pädagogisch-didaktische Entscheide

Gestalten des Stundenplans

Wahl von Lehrmitteln

Umsetzen des Lehrplans, Unterrichten

Beurteilen

 

Die Lehrpersonen setzen den Lehrplan gemäss den ge­setzlichen Vorgaben respektive den politischen Entschei­den um. Sie passen ihren Unterricht den beschlossenen Reformen und wissenschaftlichen Erkenntnissen an und entwickeln ihn fortlaufend weiter.

 

Schulleitung und Lehrpersonen treffen als dafür ausgebil­dete Fachpersonen pädagogisch-didaktische Entscheide.

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Anker 1 - Zusammenarbeit
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