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Absenzen
Rechtliche Grundlagen: Volksschulgesetz (VSG) vom 19. März 1992
Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volkschule (DVAD) vom 16. März 2007
Grundsätze
Die Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler besuchen den Unterricht im zeitlichen Rahmen des Stundenplanes. Die Eltern sind verpflichtet, die Kinder regelmässig in den Kindergarten und die Schule zu schicken.
Entstehen bei Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit Absenzen und Dispensationen Lücken im Unterrichtspensum, besteht in der Regel kein Anspruch auf Erteilung von Nachholunterricht. Die Nachbearbeitung des verpassten Schulstoffes durch die Schülerinnen und Schüler liegt in der Verantwortung der Eltern.
Entschuldigte Absenzen
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Unvorhergesehene Abwesenheiten gelten aus folgenden Gründen als entschuldigt:
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Krankheit oder Unfall des Kindes
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Krankheit oder Todesfall in der Familie
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Private Arzt- oder Zahnarzttermine sowie ärztlich verordnete Therapietermine, soweit diese nicht ausserhalb der Unterrichtszeit vereinbart werden können
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Abwesenheiten wegen amtlicher Aufgebote (z.B. schulärztlicher oder schulzahnärztlicher Dienst, Erziehungsberatung) gelten als Unterrichtszeit
Was ist im Falle einer Abwesenheit zu tun?
In allen Fällen bittet die Schule um rasche Information an die Leehrpersonen. In der Regel geben die Eltern die Entschuldigungsgründe der Klassenlehrperson bekannt. Betrifft die Abwesenheit die Unterrichtszeit einer Teilpensenlehrperson, geht die Entschuldigung an die zuständige Lehrperson.
Fünf freie Halbtage pro Schuljahr
Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung der Klassenlehrperson an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr ohne Gesuch und ohne Angaben von Gründen nicht in den Kindergarten oder zur Schule zu schicken. Die Bezugsscheine für die fünf freien Halbtage erhalten Sie hier.
Kindergarten und Primarschule
Die Klassenlehrperson muss bis spätestens am Vortag des geplanten Bezugs eines oder mehrerer freier Halbtage durch die Eltern mittels Formular informiert werden.
Oberstufenschule
Die von den Eltern unterschriebene Meldung ist der Klassenlehrperson spätestens drei Tage vor der geplanten Abwesenheit abzugeben.
Was geschieht, wenn ein oder mehrere Halbtage unangemeldet bezogen werden?
In diesem Fall gelten die Lektionen als unentschuldigte Absenz.
Blockzeiten, Unterrichtszeiten
Die Kindergartenkinder besuchen den Kindergarten am Vormittag von 8:20 bis 11:55 Uhr und am Nachmittag von 13:30 bis 15:05 Uhr.
Schülerinnen und Schüler Primar- und Oberstufenschule: 08:20 bis 11:55 Uhr
Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler der Oberstufenschule sind nicht ausgeschlossen.
Ab der 1. Klasse kann der Unterricht je nach Stundenplan um 7:30 Uhr beginnen.
Der Nachmittagsunterricht beginnt um 13:30 Uhr. Die Schüler und Schülerinnen sollten nicht vor 13:00 Uhr erscheinen.
Dispensationen
Dispensationen für einzelne oder regelmässige Absenzen
Unabhängig von den fünf freien Halbtagen und den entschuldigen Absenzen liegt es in der Kompetenz der Schulleitung, bei Vorliegen besonderer Gründe auf Gesuch hin Dispensationen zu gewähren.
Als Dispensationsgründe gelten unter anderem:
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Schnupperlehren
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Besuch von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur
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Teilnahme an wichtigen kulturellen oder sportlichen Anlässen
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Fernbleiben aufgrund religiöser Gebote
Was ist für eine Dispensation zu tun?
Die Eltern reichen Dispensationsgesuche möglichst frühzeitig, spätestens vier Wochen im Voraus, schriftlich und begründet mit dem Dispensationsgesuch - Formular bei der Schulleitung ein.
Für die Verlängerung von Ferien sind in erster Linie die freien Halbtage einzusetzen. Dispensationen zu Gunsten von Ferienverlängerungen erfolgen nur ausnahmsweise bei ausreichender Begründung.
Schnupperlehren: Dispensationsgesuche für Schnupperlehren sind bei der Klassenlehrperson einzureichen. Die Frist für die Einreichung kann kürzer als vier Wochen sein.
Ferienplan, unterrichtsfreie Halbtage
Fundgegenstände
In jedem Schulhaus befindet sich eine Kiste für grössere Gegenstände (Kleidungsstücke, Schuhe, Taschen etc.), die im Schulhaus und in den Turnhallen gefunden werden.
Standorte der Fundkisten:
Schulhaus Untere Au Erdgeschoss / Eingang und Untergeschoss (neben Töpferraum)
Schulhaus Obere Au Erdgeschoss / neben Gruppenraum
Oberstufenschule Erdgeschoss / vor Mediothek
Nicht abgeholte grössere Fundgegenstände (Kleider, Schuhe, Taschen etc.) werden am Ende des Schuljahres entsorgt.
Im Schulhaus und in den Turnhallen aufgefundene Schlüssel, Schmuckstücke, Uhren etc. können beim Schulsekretariat abgeholt werden. Sie werden, falls sie nicht abgeholt werden, am Ende des Schuljahres dem Fundbüro der Gemeinde übergeben.
Aktuell führt die Schule Heimberg 8 Kindergärten an 6 verschiedenen Standorten, 7 Klassen in der Oberen Au und 13 Klassen in der Unteren Au im Zyklus 1 und 2, im Zyklus 3 sind es drei 7., vier 8. und drei 9. Real-, Misch- und Sekundarklassen.
Kopfläuse
Kopfläuse treten immer wieder auf. Dies hat nichts mit mangelnder Hygiene zu tun! Die Schule Heimberg rückt dem Problem Kopfläuse gemeinsam mit den Fachpersonen zu Leibe.
Um eine Resistenzentwicklung gegenüber den neuen Läusemitteln zu verhindern, werden diese nur angewendet, wenn tatsächlich eine Kopflaus im Haar gefunden wird. Nicht alle Personen, bei denen Eier oder Nissen gefunden werden, entwickeln später einen aktiven Läusebefall. Unnötige Behandlungen sollen deshalb vermieden werden.
Vorgehen, wenn Ihr Kind mit Läusen befallen ist:
Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse feststellen, melden Sie dies unverzüglich der Klassenlehrperson und falls ihr Kind die Tagesschule besucht, auch dort. Bitte behalten Sie Ihr Kind zu Hause, bis Sie die erste Behandlung durchführen konnten.
Läusemittel und Kamm in der Apotheke oder Drogerie erhältlich.
Bitte helfen Sie mit, die Ausbreitung von Kopfläusen zu verhindern. Kontrollieren Sie die Haare Ihres Kindes/Ihrer Kinder regelmässig!
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Krankheit
Es ist wichtig, dass sich die Kinder gut von ihrer Krankheit erholen, bevor sie wieder in den Kindergarten, die Schule oder die Tagesschule geschickt werden. Damit wird die Ansteckungsgefahr verringert und der Unterricht weniger gestört.
Die Schule Heimberg empfiehlt den Eltern folgende Punkte zu beachten:
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Die Kinder sollten den Kindergarten, die Schule oder die Tagesschule erst wieder besuchen, wenn sie mindestens ein Tag fieberfrei zuhause waren.
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Bei Durchfall und Erbrechen sollten die Kinder frühestens 48 Stunden nach dem letzten Durchfall oder Erbrechen wieder in den Kindergarten, die Schule oder die Tagesschule gehen.
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Kinder mit starkem Husten oder starken Halsschmerzen sollten erst beim Abklingen der Symptome wieder in den Kindergarten, die Schule oder die Tagesschule geschickt werden.
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Bei einer Bindehautentzündung der Augen sollte das Kind zuhause bleiben, bis die Entzündung abgeschwollen ist.
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Kinder mit Windpocken («Spitze Blatern») sollten den Kindergarten, die Schule oder die Tagesschule erst wieder besuchen, wenn sie fieberfrei sind und seit mindestens 2 Tagen keine frischen rötlichen Flecken oder Bläschen mehr haben.
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Konsultieren Sie mit Ihrem Kind unbedingt einen Arzt/eine Ärztin, falls bei Ihnen oder Ihrem Kind der Verdacht auf Masern besteht. Falls Ihr Kind an Masern erkrankt, schicken Sie es nicht in die Schule und informieren Sie bitte unverzüglich die Klassenlehrperson.
Krisenkonzept
Krisensituationen - wie ein schwerer Unfall, der Tod einer Lehrperson, einer Schülerin/eines Schülers oder ein Brandfall in der Schule - entstehen überraschend, oft ohne Vorwarnzeichen und in Momenten, in welchen niemand an eine Krise denkt. Sie verunsichern und stellen eine hohe, ausserordentliche Belastung für Schulleitung, Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler sowie Hauswarte dar. Jede Krise löst bei den Betroffenen oder deren Angehörigen Fragen, Ängste, Unsicherheit und Verwirrung aus.
Es gibt wohl kein Mittel, um Krisen ganz zu vermeiden. Die Schule Heimberg hat sich jedoch bestmöglich darauf vorbereitet und im Jahr 2010 ein Krisenkonzept ausgearbeitet, das fortlaufend aktualisiert wird. Damit stehen in schwierigen Situationen Ablaufschemen und Orientierungshilfen zur Verfügung, die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit im Ernstfall sind geregelt.
Verhalten der Schule im Brandfall
Für jeden Kindergarten und jedes Schulhaus ist ein Sammelplatz im Brandfall definiert. Diese sind den Lehrpersonen bekannt. Die Lehrpersonen suchen zusammen mit den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig den Sammelplatz auf.
Den Kindern ist nicht erlaubt, ohne Erlaubnis der Lehrperson den Sammelplatz zu verlassen. Um unerwünschtes Telefonieren und Fotografieren zu verhindern, werden die Smartphones etc. der Kinder eingesammelt und zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgegeben. Die Lehrpersonen schicken die Kinder nach Unterrichtsende gemäss Stundenplan auf direktem Weg nach Hause.
Verhalten der Eltern in einer Krisensituation (auch in einem Brandfall)
Bitte bewahren Sie Ruhe, handeln Sie überlegt und vermeiden Sie Panik! Begeben Sie sich nicht zum Krisenort, versuchen Sie nicht, Ihr Kind in der Schule abzuholen. Sie behindern unter Umständen die Feuerwehr oder Rettungsdienste.
Mediothek
Die Schulmediothek befindet sich im Erdgeschoss der Oberstufenschule. Schülerinnen und Schüler können Medien gratis ausleihen.
Alle Medien können auch online mit dem Onlinekatalog angeschaut, auf ihre Verfügbarkeit geprüft oder auf Antolin hin abgeglichen werden. Sie finden den Onlinekatalog unter folgendem Link: https://www.winmedio.net/osheimberg .
Eliane Burkhalter, verantwortlich für die Mediothek, erreichen Sie unter mediothek(at)iossh.ch.
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Öffnungszeiten:
Montag 09:55 - 10:20 Zyklus 3
17:00 - 18:00 öffentliche Ausleihe
Dienstag 09:55 - 10:20 Zyklus 1 und 2
Mittwoch 09:55 - 10:20 Zyklus 3
Donnerstag 09:55 - 10:20 Zyklus 1 und 2
17:00 - 18:00 öffentliche Ausleihe
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Für die Rückgabe von Medien ausserhalb der Öffnungszeiten steht links neben der Türe zur Mediothek eine Einwurf-Öffnung zur Verfügung.
Erwachsene bezahlen einen Unkostenbeitrag von Fr. 5.- für den Benutzerausweis. Die Benutzung der Mediothek ist kostenlos.
Schularzt, Schulzahnarzt
Schulärztlicher Dienst
Nach kantonalen Vorschriften werden die Schülerinnen und Schüler im 2. Kindergartenjahr, in der 4. Klasse und in der 8. Klasse durch eine Ärztin oder einen Arzt ihrer Wahl untersucht. Diese Untersuchungen sind obligatorisch.
Nach den Herbstferien erhalten die Eltern einen Gutschein sowie ein Informationsschreiben damit sie die Untersuchung ihres Kindes bei einem Arzt oder einer Ärztin ihrer Wahl durchführen lassen können. Die Kosten für die Untersuchung werden von der Gemeinde übernommen. Die Untersuchung hat bis zu den Frühlingsferien zu erfolgen.
Download Information Eltern schulärztliche Untersuchung
Download Impfempfehlungen
Schulzahnärztlicher Dienst
Kontrolluntersuchung
Nach kantonaler Vorschrift ist für Kindergartenkinder im 2. Kindergartenjahr sowie Schülerinnen und Schüler eine jährliche Kontrolluntersuchung durch eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt obligatorisch.
Damit die Eltern diese Untersuchung bei einem Zahnarzt oder einer Zahnärztin ihrer Wahl durchführen lassen können, erhalten sie Ende August einen Gutschein sowie ein Informationsschreiben. Die Kosten für die Kontrolluntersuchung werden von der Gemeinde übernommen.
Schulzahnpflege
Die Schulzahnpflegerin sorgt für eine stufengerechte Instruktion über Mund- und Zahnhygiene inklusive Fluorbürsten, bzw. Zähneputzen mit normaler Zahnpasta in den Kindergärten während je einer Lektion in den Kindergärten, 1./2., 3. und 7. Klassen jährlich.
In der 1. bis 6. Klasse wird ausserdem zweimonatlich ein Fluorbürsten durch die Lehrpersonen durchgeführt.
Die Eltern und Erziehungsberechtigten geben an, ob ihre Kinder die Zähne mit Fluor putzen dürfen. Falls nicht, bringen die Kinder ihre eigene Zahnpasta mit.
Schulweg
Der Schulweg gibt den Kindern Gelegenheit zu vielen Erlebnissen, Eindrücken, Gesprächen und Geschichten.
Der Schulweg der Kinder fällt in die Verantwortlichkeit der Eltern.
Fahren Sie Ihr Kind nicht mit dem Auto zur Schule. Sie schränken damit seine persönliche Entwicklung ein und gefährden zudem andere Kinder.
Achten Sie bitte auf sichere, reflektierende Kleidung (eventuell Leuchtweste). Kinder, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, sollten ein fahrtüchtiges Fahrrad fahren, einen Helm tragen und bei Dunkelheit das Licht einschalten.
Schwimmunterricht
Alle Schülerinnen und Schüler müssen bis spätestens Ende der 4. Klasse den Wasser-Sicherheits-Check (WSC) absolvieren. Dieser umfasst
- Rolle / Purzeln in tiefes Wasser
- Minute an Ort über Wasser halten
- 50 Meter schwimmen
Der Schwimmunterricht wird von der 1. bis in die 6. Klasse erteilt.
Schwierigkeiten
Herausforderungen, Schwierigkeiten, Meinungsunterschiede oder Streitigkeiten können vorkommen. Schwierigkeiten werden lösungsorientiert angepackt unter Berücksichtigung aller Beteiligten.
Bei schwierigen Situationen, die Ihr Kind, die Lehrperson oder die Klasse betreffen, ist folgendes Vorgehen einzuhalten:
1. Stufe
Eltern und Lehrperson nehmen miteinander Kontakt auf. Sie besprechen die Situation und suchen nach einem Lösungsweg. In der Regel wird so eine befriedigende Lösung gefunden.
2. Stufe
Wenn Eltern und Lehrperson zu keiner Lösung kommen und es die eine oder beide Seiten als nötig erachten, findet ein Gespräch zwischen Eltern, Lehrperson und Schulleitung statt.
3. Stufe
Lässt sich beim Auftauchen von Fragen oder Schwierigkeiten irgendwelcher Art auf den vorangehenden Stufen keine befriedigende Lösung erzielen, können Sie Ihr Anliegen dem Abteilungsleiter Bildung unterbreiten.
Dieses stufenweise Vorgehen muss von Eltern und Lehrpersonen eingehalten werden. Bei Bedarf kann eine Übersetzung organisiert werden.
Seniorinnen/Senioren
Seniorinnen und Senioren stellen ihre Lebenserfahrung und ihr Wissen, ihre Geduld und Zeit den Kindern im Kindergarten, in der Schule und Tagesschule zur Verfügung. Sie unterstützen damit die Lehrpersonen und pflegen dabei soziale Kontakte. Der Einsatz als Klassenhilfe ist ehrenamtlich. Drei Generationen begegnen sich dabei im Kindergarten, Klassenzimmer und in der Tagesschule, lernen sich näher kennen und setzen sich miteinander auseinander.
Interessierte Seniorinnen und Senioren erhalten beim Schulsekretariat weitere Auskünfte.
Turnhallen
Alle Turnhallen dürfen nur mit Hallenschuhen mit nicht färbenden Sohlen, Gymnastikschuhen, Socken oder barfuss betreten werden. Die Hallenschuhe dürfen nur im Innenbereich getragen werden. Für Aktivitäten ausserhalb der Turnhalle sind andere Turnschuhe zu verwenden.
Umzug
Umzug innerhalb der Gemeinde
Bitte melden Sie Adressänderungen bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde beim Schulsekretariat und bei der Klassenlehrperson, sowie auch bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde.
Wegzug aus der Gemeinde
Falls Sie mit Kindern im Kindergarten- oder Schulalter wegziehen, informieren Sie bitte möglichst frühzeitig das Schulsekretariat und die Klassenlehrperson über den neuen Wohn- und Schulort und die neue Adresse. Wir werden die Gesundheitskarte beim Schularzt einfordern und an die Schule Ihres neuen Wohnortes senden.
Bitte informieren Sie selbst den neuen Kindergarten oder die neue Schule Ihrer Kinder über Ihren Zuzug.
Die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde hat spätestens am Wegzugsdatum zu erfolgen.
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Versicherungen
Unfallversicherung
Da die Kindergartenkinder sowie Schülerinnen und Schüler privat durch die Krankenkasse gegen Unfall versichert sind, verfügen die Gemeinde und Schule über keine Unfallversicherung.
Haftpflichtversicherung
Die Gemeinde und Schule verfügen über keine Haftpflichtversicherung für Schäden, welche durch Kindergartenkinder oder Schülerinnen und Schüler verursacht werden. Für solche Schäden haften die Eltern.
Zusammenarbeit Eltern - Schule
Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist uns wichtig und trägt massgeblich zum Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler bei.
Wo können Eltern Mitarbeiten, welches sind Rechte und Pflichten von Eltern, in welchen Bereichen trägt die Schule die Verantwortung?
Hier können Sie in Absprache mit der Schule mitarbeiten:
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Mitarbeit in Projekt- und Arbeitsgruppen
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Anlässe: Aktionstag, Sporttag, Skitag, Schulreise, Schulfest, Projektwoche, Landschulwoche, Skilager
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Aufgabenhilfe (Primarschule)
Mitverantwortung
Hier haben Sie Rechte und Pflichten und übernehmen die Verantwortung:
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Recht auf
Information
Anhörung
Einreichung von Gesuchen und anderen Rechtsmitteln
Erziehungspflicht
Kinder wertschätzen, fördern und fordern.
Die Kinder besuchen den Unterricht regelmässig, pünktlich, ausgeruht und gesund ernährt.
Der Medienkonsum zu Hause ist vernünftig geregelt.
Den Kindern steht ein geeigneter Arbeitsplatz für die Hausaufgaben zur Verfügung.
Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Schule
Sie nehmen an Elternabenden und Elterngesprächen teil.
Sie unterstützen das Einhalten der Schulregeln und das Erledigen der Hausaufgaben.
Informationspflicht
Sie informieren die Lehrpersonen über gesundheitliche Probleme, die ihr Kind in seiner schulischen Entwicklung und Aufmerksamkeit beeinträchtigen.
Sie tragen die Verantwortung für den Schulweg.
Hier ist die Schule verantwortlich:
Anzahl Klassen
Schulhaus- und Klassenzuteilung
Pädagogisch-didaktische Entscheide
Gestalten des Stundenplans
Wahl von Lehrmitteln
Umsetzen des Lehrplans, Unterrichten
Beurteilen
Die Lehrpersonen setzen den Lehrplan gemäss den gesetzlichen Vorgaben respektive den politischen Entscheiden um. Sie passen ihren Unterricht den beschlossenen Reformen und wissenschaftlichen Erkenntnissen an und entwickeln ihn fortlaufend weiter.
Schulleitung und Lehrpersonen treffen als dafür ausgebildete Fachpersonen pädagogisch-didaktische Entscheide.
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