
ÜBERTRITT IN DEN ZYKLUS 3
Jedes Kind ist eine eigene Persönlichkeit und entwickelt sich in seinem Tempo weiter. Nicht jedes Kind hat die gleichen Fähigkeiten und erreicht die selben fachlichen und überfachlichen Kompetenzen. «Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Fähigkeiten und ihrer mutmasslichen Entwicklung demjenigen Schultyp und gegebenenfalls denjenigen Niveaufächern der Sekundarstufe I zuzuweisen, in denen sie am besten gefördert werden.» (Art. 33 DVBS)
Informationen zum Übertrittsverfahren finden Sie auf dem Infoblatt, auf dem Merkblatt zur Kontrollprüfung oder auf der Website der Bildungs- und Kulturdirektion. Bei Fragen wenden Sie sich an die Lehrpersonen oder die Schulleitung.

Medienkompetenz
Medienbildung hin zur Medienkompetenz gehört in unserer digitalen Informationsgesellschaft dazu wie das Lesen-, Schreiben- und Rechnen-Lernen.
Unsere Schülerinnen und Schüler wachsen mit verschiedensten digitalen Medien auf. Die digitale Welt birgt aber auch viele Gefahren.
Der Bereich Medien und Informatik ist im Lehrplan 21 verankert. Durch die gute ICT-Infrastruktur lernen unsere Schülerinnen und Schüler einen kompetenten Umgang mit den digitalen Medien.
Dabei ist uns sowohl das Aufzeigen verschiedener Möglichkeiten als auch der Gefahren der digitalen Welt wichtig.
Die digitalen Medien werden allerdings hauptsächlich in der Freizeit genutzt. Unsere Schüler und Schülerinnen brauchen Unterstützung und Leitplanken im Umgang mit den digitalen Medien. Wir bitten alle Eltern und Erziehungsberechtigten, ihre Verantwortung diesbezüglich wahrzunehmen. Hilfreiche Ratschläge dazu finden Sie auf den verlinkten Websites (wie zum Beispiel Zischtig.ch.)
Alle Schülerinnen und Schüler haben eine eigene Schul-Mail-Adresse und Zugang zu Lernapplikationen der Schulverlage. In allen Klassen sind Tablets vorhanden. Ab der 5. Klasse haben alle Schhülerinnen und Schüler ein persönlich zugeordnetes Gerät, welches bis in die 9. Klasse genutzt wird.
Regel für Handys, Smartwatches oder andere Kommunikationsgerägte für Schülerinnen und Schüler: All diese Geräte sind während dem Aufenthalt in der Schule oder in der Tagesschule weder hör- noch sichtbar. Schülern und Schülerinnen, die sich vermehrt nicht an diese Regel halten, wird das Gerät weggenommen und am Ende des Tages zurückgegeben. Für Handy-Diebstähle oder -Schäden übernimmt die Schule keine Haftung.
